Energieberatung Kümmerle
Energieberatung Kümmerle

Sanierungsfahrplan Nichtwohngebäude

Bei Nichtwohngebäuden kann ein Sanierungsfahrplan zur vollständigen und ersatzweisen Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben herangezogen werden, die durch das EWärmeG in Baden-Württemberg vorgegeben werden.

Ein gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan zeigt Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern eine Perspektive für das Gebäude auf, die auch die langfristigen Erfordernisse der Energieeinsparung in den Blick nimmt, und zugleich die baulichen, baukulturellen und persönlichen Ausgangsbedingungen berücksichtigt. Er soll er für eine energetische Gebäudesanierung sensibilisieren und motivieren.

Als für Nichtwohngebäude zugelassener Energieberater erstelle ich einen Sanierungsfahrplan für Ihr bestehendes Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg. Dieser umfasst eine Vor-Ort-Analyse des Gebäudes im Hinblick auf den baulichen Wärmeschutz und die Anlagentechnik für Heizung, Kühlung und Trinkwassererwärmung sowie Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung. Anschließend wird der Sanierungsfahrplan ausgestellt. Darin soll die energetische Qualität des Gebäudes umfassend einerseits für den Ist-Zustand und andererseits im Vergleich für den Zielzustand und gegebenenfalls für weitere vorgeschlagenen Maßnahmenpakete dargestellt werden. Der Sanierungsfahrplan kann in Abstimmung mit Ihnen mehrere Maßnahmenpakete umfassen und soll diese an Ihre  Zukunftspläne als Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer bzw. betrieblichen Anforderungen anpassen.

Über die Vorgaben des Sanierungsfahrplans für Wohngebäude hinausgehend hat der Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude auch die Parameter Lüftung, Kühlung, Klimatisierung und Beleuchtung zu berücksichtigen.

Der Sanierungsfahrplan wird in Baden-Württemberg als eine Erfüllungsoption des EWärmeG für Nichtwohngebäude anerkannt. Mit dieser Maßnahme wird das EWärmeG BW zur Zeit vollständig erfüllt.

Die Erstellung eines förderfähigen energetischen Sanierungskonzepts (Sanierung zum KfW Effizienzhaus bzw. Sanierungsfahrplan) wird durch das BAFA aktuell in Höhe von max. 1700.- EUR (Nettogrundfläche bis 200qm) bzw. max. 5000.- EUR (Nettogrundfläche 200 qm - 500 qm) und max. 8000.- EUR (Nettogrundfläche > 500qm) gefördert.

 

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© Thomas Kümmerle

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